Kanalsanierung in offener Bauweise
Individuelle Lösungen für spezielle Anforderungen
Eine grabenlose Bauweise ist bei der Kanalsanierung in vielen Fällen die präferierte und wirtschaftlich sinnvollere Option.
Allerdings stoßen grabenlosen Verfahren bei gewissen Voraussetzungen an ihre Grenzen.
Die hochkomplexen Anforderungen an den Planungs- und Bauablauf beim Bauen im Bestand erfordert ein hohes Maß an Spezialwissen der unterschiedlichen Tiefbauverfahren.
Dieses Spezialwissen und die jahrelange Erfahrung, die wir auf zahlreichen Projekten aufbauen konnten, versetzt uns in die Lage, bei sämtlichen Fragestellungen angefangen bei der Projektgenehmigung über die Planung und die Abwicklung als Experten beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Schadensbehebung
Starke Deformationen mit Rohrbrüchen lassen keine grabenlose Sanierung zu. Bei derartigen Schäden bleibt nur eine Auswechslung der schadhaften Rohre in offener Bauweise. Außerdem können Unterbögen in Haltungen nur durch Maßnahmen in offener Bauweise fachgerecht saniert werden.
Aufdimensionierung
Hydraulisch unterdimensionierte Haltungen können nur in einem sehr begrenzten Rahmen grabenlos und wirtschaftlich sinnvoll saniert werden.
In der Regel ist lediglich eine Aufweitung um maximal eine Dimension möglich, während größere Aufweitungen ausschließlich in offener Bauweise technisch realisierbar sind.
Unsere Lösungen
Unser Fokus liegt auf dem Planen und Arbeiten im Bestand. Dabei kümmern wir uns um vielfältige Herausforderungen, wie beispielsweise:
Bei grabenlosen Sanierungsverfahren sind zum Teil auch Tiefbauarbeiten erforderlich. So sind insbesondere bei der Sanierung größerer Profile Start- und Zielbaugruben notwendig, um die erforderliche Technik (z.B. Berstanlage) für die Sanierung entsprechend platzieren zu können.
Des Weiteren müssen, je nach Sanierungsverfahren, Schachtbauwerke temporär in offener Bauweise freigelegt oder ausgebaut werden.
Ist auf einer Liegenschaft beispielsweise die Herstellung von Stellflächen für Unfallfahrzeuge geplant, so sind hierfür gesetzlich vorgeschriebene Abwasserbehandlungsanlagen (z.B. Koaleszenzabscheider) erforderlich.
Bei derartigen Maßnahmen ist der klassische Tiefbau im Bereich der Grundstücksentwässerungsanlage die einzig sinnvolle Option.
Bei grabenlosen Sanierungsverfahren sind zum Teil auch Tiefbauarbeiten erforderlich. So sind insbesondere bei der Sanierung größerer Profile Start- und Zielbaugruben notwendig, um die erforderliche Technik (z.B. Berstanlage) für die Sanierung entsprechend platzieren zu können.
Des Weiteren müssen, je nach Sanierungsverfahren, Schachtbauwerke temporär in offener Bauweise freigelegt oder ausgebaut werden.
Unsere Kunden genießen die persönliche Betreuung unseres Vertriebsteams. Nehmen Sie gerne bei Fragen Kontakt auf!
